R404A aus Neuanlagen verbannt!

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments über fluorierte Treibhausgase

Die wesentlichen Änderungen der Verordnung, die ab 01.01.2020 in Kraft treten:

Inverkehrbringen:

Gemäß Art. 11 Abs. 1 (im Zusammenhang mit Anhang III) ist das Inverkehrbringen nachstehender Einrichtungen untersagt:

  • Ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen. 
  • Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten. 
  • Mobile (hermetisch geschlossene) Raumklimageräte, die HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 oder mehr enthalten. Ausnahmen gelten für militärische Einrichtungen und Anwendungen zur Kühlung von Produkten, die auf unter -50 °C bestimmt sind.

Verwendungsbeschränkungen:

Gemäß Art. 13 Abs. 3 ist die Verwendung von HFKW mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent oder mehr untersagt. Ausnahmen gelten für militärische Einrichtungen und Anwendungen zur Kühlung von Produkten, die auf unter -50 °C bestimmt sind und bis zum 01.01.2030 für recycelte oder wiederaufbereitete HFKW Kältemittel.

Einrichtungen Füllmenge Kältemittelverwendung Beschränkung
Ortsfeste Kälteanlagen ab 40 Tonnen CO2-Äquivalent Einfüllen mit Frischware verboten ab 01.01.2020
Einfüllen mit recycelter oder wiederaufbereiteter Ware (begrenzte Verfügbarkeit) erlaubt bis 31.12.2029
unter 40 Tonnen CO2-Äquivalent Einfüllen mit Frischware erlaubt bis 31.12.2029

 

FAQs:

Darf ich noch neue Kälteanlagen mit R404A oder R507A errichten?

Nein, dies ist ab 01.01.2020 nicht mehr erlaubt.

Welche gängigen Kältemittel haben ein Treibhauspotenzial (GWP) über 2500?

Es betrifft die Kältemittel: R404A / R507A / R422A und R422D.

Darf ich die Kältemittel R404A / R507A / R422A / R422D noch in bestehende Anlagen nachfüllen?

Ja, wenn das CO2-Äquivalent der Anlage unter 40 Tonnen liegt, dürfen Sie diese Kältemittel als Frischware einsetzen, liegt das CO2-Äquivalent bei 40 Tonnen oder darüber, sind nur recycelte oder wiederaufbereitete Kältemittel erlaubt.

Wenn ich Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Anlagen durchführe, die Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr enthalten, muss ich diese dann automatisch auf ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umstellen?

Nein, sie dürfen die Anlage weiterhin mit dem bestehenden Kältemittel betreiben. Sie müssen lediglich die Verwendungsbeschränkungen auf der Vorderseite dieser Reiss-Information beachten.

Ab wann muss ich R404A Anlagen auf ein alternatives Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umstellen?

Ab den 01.01.2030 besteht ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 und darüber. Aufgrund der Kältemittelverknappung ist es empfehlenswert, sofern sich die Möglichkeit bietet, die Anlage auf ein alternatives Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (Low-GWP) umzustellen.

Welche alternativen Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (Low-GWP) kann ich in Zukunft anstelle von R404A verwenden?

Sie können R448A / R449A oder R452A einsetzen. Bei Umstellungen prüfen Sie bitte, ob die Anlagenkomponenten für die jeweiligen Kältemittel freigegeben sind.

Ich habe noch ein paar R404A Flaschen auf Lager, was mache ich damit?

Sie dürfen das Kältemittel weiterhin zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken verwenden, sofern die Füllmenge der Anlage ein CO2-Äquivalent unterhalb von 40 Tonnen aufweist. Ab 10,2 kg Füllmenge dürfen Sie nur noch recyceltes oder wiederaufbereitetes R404A Kältemittel einfüllen.

Wie unterscheiden sich recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel?

Wenn Sie Kältemittel aus einer Anlage entnehmen und durch ein einfaches Reinigungsverfahren (z. B. Filtertrockner) reinigen, erhalten Sie recyceltes Kältemittel. Bei der Wiederaufbereitung durchläuft das aus einer Anlage entnommene Kältemittel beim Hersteller mehrere aufwendige Reinigungsprozesse (Wiederaufbereitungsanlage) und erlangt dadurch die Eigenschaft, die mit Neuware gleichzusetzen ist.

Woher bekomme ich wiederaufbereitetes R404A Kältemittel?

Innerhalb der begrenzten Verfügbarkeit erhalten Sie wiederaufbereitetes R404A in Ihrer Reiss Kälte-Klima Niederlassung.

Wie ermittle ich das CO2-Äquivalent einer Kälteanlage?

Füllmenge der Anlage (kg) × GWP des Kältemittels / 1000 = CO2-Äquivalent (t)

Wie viel Kilogramm R404A Frischware darf ich maximal in eine Anlage einfüllen?

Die Füllmenge muss weniger als 10,2 kg betragen, damit Sie unter dem 40 t CO2-Äquivalent bleiben.

40 (t) / GWP des Kältemittels × 1000 = Füllmenge (kg) 40 t / 3920 × 1000 = 10,2 kg

Wie hoch sind die Füllmengengrenzen der gängigen Kältemittel, wenn ich Frischware verwende?

Bei Frischware muss die Füllmenge unterhalb der nachstehenden Gewichtsgrenzen (kg) liegen.

R404A GWP 3922 10,20 kg    R507A GWP 3985 10,04 kg
R422A GWP 3143 12,73 kg    R422D GWP 2729 14,70 kg

 

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